1. Zweck der Hausaufgaben 

  • Die Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse durch Festigung und Vertiefung von Einsichten und weitere Einübung und Anwendung von Fertigkeiten und Fähigkeiten fort.
  • Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts durch eigene Erkundungen der Schüler/innen (Quellenlektüre, Lexika, Dokumente, Sachbücher, Wörterbücher, Bilder, Atlanten, praktische Erkundungen eines Sachverhalts „vor Ort“, Internetrecherche etc.) vorbereiten.
  • Sie können der Bereitstellung von Materialien in Einzel- oder Gruppenarbeit (Sammlung, Referat) dienen.
  • Sie dienen dem Erwerb von Kenntnissen (Fachbegriffe, Daten, Sachzusammenhänge, Gedichte, Einmaleins etc.).
  • Sie unterstützen die Erziehung zu pünktlicher, sorgfältiger und vollständiger Ausführung von Aufträgen, zu selbstständiger Einteilung der Arbeitszeit, sowie zum sachgerechten Gebrauch der jeweils zu benutzenden Hilfsmittel (Schreib- und Zeichengeräte, Wörterbuch, Tabellen etc.). Diese Fähigkeiten werden nicht vorausgesetzt, sondern nach und nach erworben.


2. Organisation

  • Die Beachtung der täglichen Arbeitszeit für Hausaufgaben ermöglicht Kindern eine altersgerechte Nachmittagsgestaltung mit Zeit für Bewegung, Spiel und Entspannung.
    Klassenstufe 1 und 2: täglich bis zu 30 min.
    Klassenstufe 3: täglich bis zu 45 min.
    Klassenstufe 4: täglich bis zu 60 min.
  • Die Hausaufgaben müssen nicht für alle Kinder einer Lerngruppe oder Klasse gleich sein. Es geht darum, die Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin auch bei den Hausaufgaben ernst zu nehmen. Es ist also möglich, dass Kinder einer Klasse unterschiedliche, am Lernstand des einzelnen Kindes orientierte Hausaufgaben, bekommen.


3. Aufgaben der Beteiligten

  • Lehrerinnen und Lehrer
    • wählen im Umfang angemessene und für alle Schüler/innen verständliche Aufgaben aus.
    • sorgen dafür, dass erteilte Aufgaben von jedem Schüler/jeder Schülerin schriftlich fixiert werden. (Hausaufgabenheft, Wochenplan etc.)
    • kontrollieren und würdigen regelmäßig die gemachten Hausaufgaben.
    • informieren Eltern, wenn Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt werden.
  • Schülerinnen und Schüler
    • tragen die erteilten Hausaufgaben im Hausaufgabenheft ein oder markieren sie im Wochenplan.
    • sind für die angemessene Erledigung und Form der Hausaufgaben selbst verantwortlich.
    • Überschreiben ihre Hausaufgaben mit Datum, Hausaufgabe, Seite und Nummer.
    • arbeiten zügig und zielgerichtet in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit.
    • holen vergessene Hausaufgaben nach und zeigen sie unaufgefordert ihrer Lehrerin/ihrem Lehrer.


4. Hausaufgabenbetreuung in der Offenen Ganztagsschule

  • Hausaufgabenzeiten sind ein fester Bestandteil im Zeitplan der Offenen Ganztagsschule. Wir nennen sie Arbeitszeit. Sie stellen eine Verbindung zwischen dem Schulvormittag und der Nachmittagsbetreuung dar. Den Schülern und Schülerinnen wird ausreichend Raum und Zeit gegeben, ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich zu erledigen.
  • Betreut werden sie hierbei, wenn möglich, von fachlich qualifiziertem Personal. Soweit möglich, erhalten Schüler/innen im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung individuelle Hilfe. Die Aufarbeitung von Wissenslücken kann nicht zwingend geleistet werden.
  • Gemeinsame Verhaltensgrundlage ist die Schulordnung, aus der sich auch bestimmte Verhaltensvorgaben für Schüler/innen während der Arbeitszeit ableiten lassen. So kann Verhaltensauffälligkeit, die eine gemeinsame Betreuung nicht mehr zulässt, auch zum Ausschluss aus der Gruppe führen. Die Hausaufgaben sind dann zu Hause zu erledigen.
  • Hausaufgaben, die nach Überschreitung des Zeitrahmens wegen grundlegender Verständnisschwierigkeiten abgebrochen werden, sollen zu Hause nicht beendet werden. Hausaufgaben, deren Anfertigung verweigert werden, oder die trotz des Vermögens des Kindes nicht vollständig sind, müssen zu Hause beendet werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Lehrer/innen und pädagogischen Mitarbeiter/innen soll dazu beitragen, die Hausaufgaben möglichst gut an die Voraussetzungen der Schüler/innen anzupassen.
  • Pädagogische Mitarbeiter/innen
    • sorgen für einen festen Zeitrahmen, in dem Hausaufgaben in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre erledigt werden können.
    • geben bei Bedarf Hilfestellung.
    • achten auf die Heftführung.
    • kontrollieren die Vollständigkeit, aber nicht alle Aufgaben auf deren Richtigkeit.
    • stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Lehrkräften und geben diesen Rückmeldung bei auffälligen Schwierigkeiten (Arbeitshaltung, Sozialverhalten, Fehleranalyse).
    • signieren die erledigte Hausaufgabe und fügen bei Bedarf einen Hinweis oder den Vermerk „Abgebrochen, weil...“ hinzu.
    • brechen die Hausaufgabenerledigung ab, wenn ersichtlich wird, dass die gestellten Aufgaben nicht in angemessener Zeit und/oder nicht selbstständig bewältigt werden können.
  • Schüler und Schülerinnen
    • bemühen sich um eine zügige, ordentliche und selbstständige Arbeitsweise.
    • fertigen die Hausaufgaben in Stillarbeit an.
    • nehmen Rücksicht auf ihre Mitschüler/innen.
    • zeigen auf, wenn sie Hilfe brauchen oder ihre Hausaufgaben beendet haben.
  • Es gibt Hausaufgaben, die evtl. nicht in der Arbeitszeit erledigt werden können, z.B. Erkundungsaufgaben, Leseaufgaben, Diktatübungen, Gedichte lernen, 1x1 üben, vorbereitende Hausaufgaben etc.  Diese müssen zu Hause angefertigt werden.
  • Bei Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften der Schule oder der Offenen Ganztagsschule können Arbeitszeit und –ort individuell zwischen den pädagogischen Mitarbeitern und den Schüler/innen vereinbart werden.

Lübeck, 01.02.2011